Leasing versus Langzeitmiete

Leasing gilt seit etlichen Jahren als Standard beim Unternehmensfuhrpark. Doch die sich stark wandelnden Märkte und das härter werdende Wettbewerbsumfeld verlangen Firmen immer mehr kurzfristiges Veränderungsvermögen ab. Drei bis vier Jahre wollen sich viele beim Dienstwagen heute nicht mehr festlegen, sondern suchen stattdessen flexiblere Lösungen. Das Modell der Langzeitmiete deckt genau diesen Bedarf ab.

Die Firmenflotte ist heute bei vielen Unternehmen ganz selbstverständlich geleast, doch was bedeutet das eigentlich genau? Im rechtlichen Sinn ist ein Leasingvertrag nur ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Im Kontext von Fahrzeugen – denn leasen kann man zum Beispiel auch Kühe oder Hühner –  entfaltet das Leasing eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative: Das Auto wird vom Leasinggeber beschafft und finanziert und der Leasingnehmer nutzt es gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts. Von der Miete unterscheidet sich Leasing rein rechtlich nur durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.

Vollständig erschienen in „Kraftstoff“, Oktober 2015