Ursula macht Ernst

Während in Deutschland noch gestritten wird, ob und wo überhaupt Krisengewinne gemacht werden, ist die sogenannte Übergewinnsteuer in anderen Ländern bereits Realität. Allen voran eilt Spanien, das zeigt, wie die Besteuerung der sogenannten Zufallsgewinne, die auch die EU jetzt fordert, in der Praxis funktioniert. Denn egal, welchen Stellenwert man der Bemessungsgrundlage zubilligt – sie ist zu definieren.

Erschienen in STB Web, 29.9.22

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/25311