„Sowieso-Kosten entspannt einkalkulieren“
Freistellungen erfolgen am häufigsten nach einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Dabei gilt es, einige wesentliche Punkte schriftlich zu fixieren, andernfalls drohen erhebliche finanzielle Nachteile. Insbesondere die Abgeltung von Urlaubsansprüchen und der Freizeitausgleich sowie die Anrechnung von etwaigen anderweitigen Bezügen werden gelegentlich vergessen.
Dr. Evelyn Nau, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt, wie Freistellungen idealerweise vertraglich oder einseitig geregelt werden.
Erschienen in LOHN+GEHALT im Mai 2025.